E O R I - Economic Operators Registration and Identification

 

Link zum EORI-Antragsverfahren

 

https://zrb.bmf.gv.at/extern/zrb/spring/eori-flow?execution=e3s1

 

 

Willkommen beim EORI-Antragsverfahren der Österreichischen Zollverwaltung!
Hier haben Sie die Möglichkeit sich als Wirtschaftsbeteiligter (=Economic Operator) registrieren zu lassen.

Wozu benötigt man eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausch (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich.

Wer muss sich registrieren lassen?
Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich jedenfalls registrieren lassen; das sind alle Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z.B. als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber für ein Zollverfahren u.dgl.). Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich jedenfalls dann registrieren lassen, wenn sie

  • in der Gemeinschaft eine eine summarische Anmeldung oder eine Zollanmeldung (ausgenommen mündliche oder konkludente Zollanmeldung sowie Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung) abgeben;
  • in der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsanmeldung abgeben;
  • ein Verwahrungslager betreiben;
  • eine Bewilligung zum Zugelassenen Versender zur Ausstellung von Versandpapieren T2L oder zum Zugelassenen Versender im Versandverfahren beantragen;
  • ein Zertifikat als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter beantragen;


Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte können sich registrieren lassen.

Wie kann man sich registrieren lassen?
Für die Registrierung wählen Sie ihren Personentyp aus und füllen Sie das nachfolgende Antragsformular (die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder) aus.

Senden Sie den Antrag anschließend elektronisch an die österreichische Zollverwaltung. Gleichzeitig wird das ausgefüllte Antragsformular an die von Ihnen angegebene e-Mail-Adresse verschickt. Dieses Antragsformular ist auszudrucken, zu unterfertigen und per Post oder Fax an das für Ihren Sitz oder Wohnsitz zuständige Zollamt zu schicken.

Achtung!
Ohne zusätzliche Unterfertigung und Weiterleitung des ausgedruckten EORI-Antrags an das zuständige Zollamt erfolgt keine Verarbeitung der elektronisch erfassten Daten und somit auch keine Registrierung. Falls Ihr schriftlicher Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen bei Ihrem zuständigen Zollamt eintrifft, werden Ihre elektronisch erfassten Daten wieder gelöscht.


Über die Erteilung Ihrer EORI-Nummer werden Sie per e-Mail und auch schriftlich verständigt werden. Bitte rechnen Sie mit einer Dauer von zumindest 10 Tagen für die Bearbeitung Ihres Antrages. Also rechtzeitig beantragen um sich später Ärger und allfällige Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu ersparen!

Quelle: https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren/eori-antragsverfahren.html

 

 

Link zum EORI-Antragsverfahren

 

https://zrb.bmf.gv.at/extern/zrb/spring/eori-flow?execution=e3s1