Gerade im Bereich der Zollabfertigungen ist es erforderlich, einen zuverlässigen und soliden Partner zu haben, der Ihre Zollangelegenheiten schnell und effizient erledigt.
Mit dem System e-zoll haben wir die Möglichkeit die Räumlichkeiten Ihres Unternehmens als „zugelassenen Warenort“ bewilligen zu lassen. Die an diesem Ort stattfindenden Abfertigungen erhalten denselben Stellenwert, wie die am Zollplatz/Zollamt durchgeführten.
Ablauf:
Sobald wir die Bewilligung für den „zugelassenen Warenort“ erhalten haben, können Sie uns die beabsichtigte Ausfuhr oder den bestehenden Eingang einer Ware inkl. der benötigten Daten mitteilen (per Email, Fax ). Bei einer Ausfuhr beispielweise wird die Ausfuhranmeldung von uns, aufgrund der von Ihnen gelieferten Angaben erstellt und dem Zoll übermittelt. Nach kurzer Zeit erhalten wir eine Meldung über die Annahme der Anmeldung. Nach erfolgter Risikoanalyse der Behörden erhalten wir die Mitteilung über die Freigabe der Sendung oder die Verständigung, dass eine Kontrollentscheidung getroffen worden ist – in diesem Fall stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Wenn die Sendung bzw. die Anmeldung freigegeben wird, senden wir Ihnen die Daten der Anmeldung als PDF.File per Email zu oder alternativ auch per Fax. Nach erfolgtem Ausdruck der Anmeldung kann der Transportvorgang erfolgen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Hausbeschau oder der Trasportwege zur Zoll-Abfertigungsstelle entfallen und über die Ware kann früher verfügt werden. Die Austrittsbestätigung Ihrer Exporte werden Ihnen per Email übermittelt – Sie sparen Zeit und gewinnen an Qualität